Auseinandersetzung vor Gericht: Rammstein-Frontmann Till Lindemann verliert Rechtsstreit gegen »Süddeutsche Zeitung«

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Das Landgericht Frankfurt hält die Veröffentlichung der SZ mit Vorwürfen rund um die Band Rammstein für zulässig. Lindemanns Anwalt kündigt gegenüber dem SPIEGEL an, in Berufung zu gehen.

Es ist ein klares Urteil, welches das Frankfurter Landgericht im Presserechtsstreit zwischen Till Lindemann und der »Süddeutschen Zeitung« gefällt hat:ist vollumfänglich zulässig und darf ohne Einschränkungen bestehen bleiben. Mit dem Text machte die SZ zusammen mit dem NDR im Juni dieses Jahres die Vorwürfe gegen Lindemann und rund um die Band Rammstein erstmals umfassend öffentlich.

Die »Süddeutsche Zeitung« hatte sich auf eine Anfrage der Berliner Staatsanwaltschaft auf Quellenschutz berufen, die Ermittlungsbehörden hatten mit den Frauen selbst also nicht gesprochen. Daher, befand das Frankfurter Gericht, könnten keine Aussage über die Qualität der im Verfahren vorgelegten Beweistatsachen abgeleitet werden.

Die »Süddeutsche« hatte die Schilderungen von zwei Frauen zitiert, welche angaben, Sex mit Till Lindemann gehabt zu haben und diesen als rücksichtslos und gewaltvoll beschrieben.

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