Es ist ein weiteres Urteil zur Medienberichterstattung über den Sänger gefallen. Das Landgericht Frankfurt hat einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ für zulässig erklärt.
Während derzeit kein Ermittlungsverfahren mehr gegen Till Lindemann läuft, beschäftigt die Verdachtsberichterstattung über den „Rammstein“-Sänger weiter die Gerichte. Teilweise konnte Lindemann dabei Unterlassungserklärungen erwirken.
Lindemanns Anwälte argumentierten in ihrem Unterlassungsbegehren nach Darstellung der „SZ“, dass „die im Artikel beschriebenen sexuellen Handlungen einvernehmlich gewesen seien und damit in die Intimsphäre des Sängers fielen, die sie durch die Berichterstattung verletzt sahen“. Zudem sei der Artikel unausgewogen.“, vor allem unter Gesichtspunkten der Prävention. In diesem Zusammenhang sei auch die Schilderung der sexuellen Kontakte zulässig.
Der „NDR“ und die „Süddeutsche Zeitung“ dürfen laut Landgericht Hamburg nicht den Verdacht erwecken, dass Lindemann eine „Sybille Herder“ genannte Frau vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an ihr ohne deren Einwilligung vorgenommen habe.
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