Arbeitszeiterfassung: Stechuhr-Urteil verlangt gar keine Stechuhr Arbeitsrecht Homeoffice
Arbeitszeitmodelle wie Heimarbeit und mobiles Arbeiten sind nach Auffassung der Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts , Inken Gallner, nicht passsé, auch nicht nach dem sogenannten "Stechuhr-Urteil" aus dem Herbst. "Das Urteil schafft Vertrauensarbeitszeitmodelle nicht ab", sagte Gallner am Mittwoch bei der Vorlage des BAG-Jahresberichts in Erfurt.
"Die Entscheidung ist ein Politikum", räumt Gallner ein. Tatsächlich bedeute der Beschluss aber keine Einschränkung flexibler Arbeitszeitmodelle. Bestimmte Regeln, darunter die elfstündige Ruhezeit pro Tag, müssten allerdings immer eingehalten werden.Das Bundesarbeitsgericht wird dieses Jahr noch weitere Grundsatzentscheidungen fällen, darunter zur Höhe von Nachtarbeitszuschlägen sowie zu Diskriminierung am Arbeitsplatz.
Das Gericht möchte dabei klären, ob unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen. Höhere Zuschläge für Arbeitnehmer, die nur selten Nachtarbeit erledigen, sorgen seit Jahren für Auseinandersetzungen in deutschen Unternehmen.Mehrere Klagen liegen zum Antidiskriminierungsrecht vor.
Beim BAG sind 2022 insgesamt 1266 Fälle eingegangen, 255 weniger als im Jahr davor. 1283 Fälle hat das BAG 2022 erledigt. Die Zahl der zum Jahreswechsel offen Verfahren ist also geringfügig zurückgegangen.
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