Gegen Insolvenzen im Gassektor: Energiekonzerne sollen Preissprünge weitergeben dürfen
Die Bundesregierung hat ein neues Instrument beschlossen, damit starke Preissprünge auf dem Gasmarkt an die Kunden weitergeben werden können. Das soll aber möglichst verhindert werden. Deswegen wurden Voraussetzungen geschaffen, damit der Staat angeschlagene Energieunternehmen mit staatlichen Hilfen retten kann. Das Kabinett brachte in einem schriftlichen Umlaufverfahren entsprechende Gesetzesänderungen auf den Weg, wie das Wirtschaftsministerium mitteilte.
"Die Lage am Gasmarkt ist angespannt, und wir können eine Verschlechterung der Situation leider nicht ausschließen", erklärte Wirtschaftsminister Robert Habeck. "Wir müssen uns darauf vorbereiten, dass sich die Lage zuspitzt." Deshalb sollten Instrumente nachgeschärft werden. Habeck will mit den jüngsten Änderungen eine Kettenreaktion von Insolvenzen im Gassektor verhindern.
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