Das Landgericht Frankfurt findet die Balance im Umgang mit Hass im Netz: Es gibt Meinungsfreiheit - und eine Aufgabe für soziale Netzwerke. Kommentar von Ronen Steinke SZPlus
14. Dezember 2022, 16:03 UhrWenn ein Nutzer beklagt, er werde online mit Dreck beworfen, dann hat sich Twitter zu kümmern, so schreibt es das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz vor.
Mitarbeitende von Twitter müssen zwar nicht Polizei spielen, aber doch aktiv werden, wenn es konkrete Beschwerden gibt - so entscheidet das Frankfurter Landgericht. Und das ist nicht der einzige gute Aspekt des Urteils.
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