Das Erbe von Joseph Ratzinger birgt Sprengstoff: Denn wer das Erbe annimmt, muss sich auch einer Schadensersatzklage vor dem Landgericht Traunstein stellen. Es geht um den Umgang mit einem Missbrauchstäter. Eine Erbin hat nun ausgeschlagen.
Martina Holzinger hält einen Brief aus dem Vatikan in den Händen. Adressiert ist er an ihre 88-jährige Mutter, abgeschickt von Erzbischof Georg Gänswein. Er ist der Testamentsvollstrecker von Joseph Ratzinger, dem emeritierten Papst Benedikt XVI.
Wer also das Geld haben will, muss sich dann auch an Ratzingers Stelle vor Gericht verantworten. Grund dafür ist eine Zivilklage eines Mannes, der angibt, als Kind. Der Geistliche wechselte nach Übergriffen im Bistum Essen im Jahr 1980 nach München. Damals war Joseph Ratzinger Erzbischof von München und Freising. Die Klage richtet sich aber auch gegen seinen Nachfolger in diesem Amt, Kardinal Friedrich Wetter, sowie das Erzbistum München und Freising und gegen Peter H.
Ob die anderen Erben auch abgelehnt haben, ließ Gänswein auf Anfrage unbeantwortet. Auch das Landgericht Traunstein kann noch keine Auskunft geben, wer die Erben seien, geschweige denn über deren Entscheidung, das Erbe anzutreten oder nicht. Sollten alle ablehnen, "wäre das Verfahren gegen den emeritierten Papst beendet", heißt es.
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