Es gibt eine Lösung, um die Hinterbliebenen des Olympia-Attentats von 1972 endlich angemessen zu entschädigen. Kommentar von Karoline Meta Beisel
soll die Bundesregierung mindestens zehn Millionen Euro angeboten haben, inklusive jener 4,6 Millionen Euro, die die Hinterbliebenen bereits 2002 erhielten. Das entspricht grob etwa einer Million Euro pro Opfer. Die Angehörigen dagegen drängen darauf, nach den"internationalen Standards" bei Terroranschlägen entschädigt zu werden, wie sie es nennen.
Dabei haben die Argumente beider Seiten Schwächen: Der Lockerbie-Vergleich hinkt, weil die Entschädigung damals der libysche Staat zahlte, dessen Beteiligung Gerichte nachgewiesen hatten - währendsich in dieser Angelegenheit zwar für vieles rechtfertigen muss, nicht jedoch für die Tat selbst. Aber auch die Bundesregierung irrt, wenn sie fürchtet, bei einer üppigeren Zahlung könnte ein"Lex Olympia" entstehen. Sie beharrt darauf, dass die Summe darum keinesfalls viel höher ausfallen dürfe als die Entschädigungen für Opfer anderer terroristischer Anschläge, etwa in Hanau oder auf dem Berliner Breitscheidplatz.
In der Einzigartigkeit dieses Versagens liegt jetzt aber auch ein Lösungsweg. Denn so kann die Bundesregierung die Entschädigungsfrage auf zwei verschiedenen Ebenen beantworten, ohne einen Präzedenzfall für die Zukunft zu schaffen. Zum einen sollte sie die Familien wie angeboten und in Deutschland üblich als Angehörige von Opfern eines Terroranschlags entschädigen. Zum anderen sollte sie endlich eingestehen, dass sie für das Leid der Opferfamilien in erheblichem Maße selbst verantwortlich ist - und den Hinterbliebenen für dieses Verhalten ein zusätzliches Schmerzensgeld angedeihen lassen. Denn in Wahrheit geht es in dieser Sache eben nicht um den Wert eines Menschenlebens .
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