Wann Starkoch Schuhbeck seine Haft antreten muss, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Da ein Teilaspekt des Urteils neu verhandelt wird, geht Schuhbecks Anwalt von einem späteren Haftantritt aus - dem widerspricht die Staatsanwaltschaft.
Über die Frage, wann genau Alfons Schuhbeck hinter Gitter muss, herrscht keine Einigkeit. Gestern hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Star-Kochs wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Nur ein Teilaspekt muss neu verhandelt werden, entschieden die Richter.Verteidiger: Schuhbeck bleibt auf freiem Fuß
Wann genau Schuhbeck seine Haft antreten muss, blieb zunächst unklar. Nach Angaben von Schuhbecks Anwalt Norouzi bedeutet diedass der Koch auf freiem Fuß bleibt, bis neu über die Vermögensabschöpfung entschieden worden ist. Die Staatsanwaltschaft München I, die für den Strafvollzug in diesem Fall zuständig ist, sieht das allerdings anders: "Von der Neuverhandlung über die Einziehung ist der Zeitpunkt des Haftantritts unabhängig, er verschiebt sich dadurch nicht", sagte eine Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa.Zunächst müsse die Staatsanwaltschaft nun die Ermittlungsakte vom Gericht zurückbekommen.
Nach Angaben einer Sprecherin des Landgerichts München I ist es grundsätzlich möglich, bei dem rechtskräftigen Teil eines Urteils schon mit der Vollstreckung zu beginnen, auch wenn über einen anderen Teil noch entschieden werden muss."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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