Eine neue EU-Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung von Informationen zu Arbeitsbedingungen, Gleichstellung und Mitbestimmung. Ist das für Arbeitgeber eine Belastung oder eine Chance?
Arbeitgeber müssen sich heute schon auf die Offenlegung vorbereiten, wollen sie nicht schlechte ESG-Ratings, Socialwashing und Wettbewerbsnachteile beim Recruitment riskieren.
Die ESG-Welle rollt. Laut EU Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie sind Unternehmen zur Offenlegung nichtfinanzieller Informationen verpflichtet. Diese ergeben sich aus den Nachhaltigkeits-Berichtsstandards . Enthalten sind dort soziale Aspekte, die die eigene Belegschaft betreffen. Große Unternehmen sind ab dem Geschäftsjahr 2024 berichtspflichtig. Ab 2026 kommen kleine und mittelgroße Unternehmen hinzu.
Offenzulegen sind Arbeitsbedingungen wie angemessene Löhne, Arbeitszeit, Urlaub, Mitbestimmung/Tarifbindung, Arbeitsschutz, Fortbildung und Work-Life Balance. Gleichbehandlungs- und Gleichstellungsprogramme sind zu veröffentlichen, ebenso wie Maßnahmen zur Inklusion sowie gegen Gewalt und Belästigung am. Der Daten- und Persönlichkeitsschutz im Betrieb nimmt ein eigenes Berichtsfeld ein. Zudem müssen Unternehmen die Zahl der Whistleblowing-Meldungen sowie Bußgelder und Strafen wegen Verstößen gegen arbeitsbedingte Vorfälle zeigen.
Eine weitere Belastung für Arbeitgeber ohne Mehrwert? Die Frage ist längst beantwortet. Die Segel der EU sind auf ESG gesetzt und die sozialen Pflichten der Arbeitgeber sind dabei elementar. Arbeitgeber müssen sich heute schon auf die Offenlegung vorbereiten, wollen sie nicht schlechte ESG-Ratings, Socialwashing und Wettbewerbsnachteile beim Recruitment riskieren.Mehr:
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