Falsche und fehlende Stimmzettel, zeitweise Schließungen von Wahllokalen: Nach den Pannen bei der Berlin-Wahl im September fordert der Verfassungsgerichtshof des Landes weitere Stellungnahmen
Die Wahlprüfungsverfahren zur Berliner Abgeordnetenhauswahl im Vorjahr gehen in die Verlängerung: Nach Auswertung der eingereichten Einsprüche gegen die Wahl und der daraufhin angeforderten Stellungnahmen von Beteiligten ordnete der Berliner Verfassungsgerichtshof nun „Maßnahmen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts“ an. Das teilte die Geschäftsstelle des Gerichts am Donnerstag mit.
Dabei geht es um falsche und fehlende Stimmzettel in einzelnen Wahllokalen und um die Dauer zeitweiser Schließungen einzelner Wahllokale. Auch zur Anzahl kopierter Stimmzettel und zur Offenhaltung von Wahllokalen nach 18.00 Uhr möchte der Verfassungsgerichtshof weitere Auskünfte. Der Landeswahlleitung wurde hierzu eine Frist bis zum 23. Mai gesetzt.
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