Zum wiederholten Mal hat die Polizei palästinensischen Gruppen in Berlin eine Demonstration gegen Israel verboten. Gerichte bestätigen die Entscheidung wenige Stunden vor Versammlungsbeginn. Die Polizei will dennoch verstärkt Präsenz zeigen.
Das polizeiliche Verbot einer für Samstag geplanten palästinensischen Demonstration in Berlin bleibt bestehen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und damit im Eilverfahren eine Entscheidung der Berliner Polizei bestätigt. Der Beschluss sei nicht mehr anfechtbar, teilte eine Gerichtssprecherin am Samstag mit. Zuvor hatte auch das Verwaltungsgericht Berlin das Verbot bestätigt.
Die Polizei kündigte an, dennoch verstärkt Präsenz zu zeigen an der ursprünglich geplanten Demonstrationsstrecke in Neukölln und Kreuzberg. Es könne sein, dass sich trotz des Verbots Demonstranten zusammenfinden könnten. Die Polizei werde so eine Versammlung auflösen.Zu der „Demonstration für das Grundrecht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zum 75.
Die Polizei hatte die Veranstaltung verboten mit Verweis auf die Gefahr, dass es dabei zu „antisemitischen und volksverhetzenden Ausrufen, Gewaltverherrlichungen, dem Vermitteln von Gewaltbereitschaft und dadurch zu Einschüchterungen sowie Gewalttätigkeiten“ kommen könnte. Zur Begründung wurde auf Erfahrungen der vergangenen Jahre und der jüngeren Vergangenheit sowie weitergehende Erkenntnisse und Prognosen verwiesen.Diese Auffassung teilten die Gerichte.
Kritik dafür kam von Berlins Linken, die von einem „inakzeptablen Angriff auf die Versammlungsfreiheit“ sprachen. „Es ist inakzeptabel, dass die Berliner Polizei immer wieder Kundgebungen und Demonstrationen verbietet, bei denen Menschen an die Vertreibung ihrer palästinensischen Vorfahren vor 75 Jahren erinnern oder gegen Besatzung und Diskriminierung in der Gegenwart protestieren möchten“, teilte der stellvertretende Linken-Landesvorsitzende Ruben Lehnert am Freitag mit.
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