Das Urteil aus Münster ist zwar wenig überraschend. Aber es ist ein Zeichen, dass sich die AfD nicht mit einem scheinbar demokratischen Programm aus der Affäre ziehen kann. Und vor allem für Deutsche mit Migrationshintergrund ist die Entscheidung richtungsweisend.
Das Urteil aus Münster ist zwar wenig überraschend. Aber es ist ein Zeichen, dass sich die AfD nicht mit einem scheinbar demokratischen Programm aus der Affäre ziehen kann. Und vor allem für Deutsche mit Migrationshintergrund ist die Entscheidung richtungsweisend.Das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat am Montag ein wegweisendes Urteil zum Umgang mit der AfD gesprochen.
Es reicht also nicht, ein von extremistischen Tendenzen gereinigtes Parteiprogramm zu präsentieren. Das mag zwar manchen Wählerinnen und Wählern Sand in die Augen streuen. Aber die deutsche Justiz lässt sich von solchen Reinwaschungen nicht beeindrucken.
Damit stellt das Gericht in Münster eindrucksvoll heraus, was einen Rechtsstaat ausmacht. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Religion schlechter oder anders behandelt werden. Genau darauf laufen aber viele politischen Aktivitäten der AfD hinaus. Das mag noch nicht ausreichen, sie als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen oder sie gar zu verbieten. Hier gibt es zu Recht schärfere Kriterien.
Mit diesem Urteil zeigt sich unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft. So weit es die Justiz betrifft, sind die Richterinnen und Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen. Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet ist offen.
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