Wer sich als Elternteil zwischen 30 und 49 Prozent an der Betreuung beteiligt, muss weniger Unterhalt zahlen. Mütter und Väter sollen so zu mehr Teilnahme angereizt werden.
Mütter oder Väter, die sich wesentlich an der Betreuung gemeinsamer Kinder beteiligen, sollen weniger Unterhalt zahlen müssen. Details seiner vor Kurzem angekündigten Pläne zur Reform des Betreuungsrechts hat BundesjustizministerElternteile, die sich zwischen 30 und 49 Prozent an der Betreuung beteiligen, sollen finanziell entlastet werden. Derzeit müssen diese Elternteile dem Ministerium zufolge den vollen Unterhalt mit nur sehr geringen Abschlägen zahlen.
„Das geltende Unterhaltsrecht kennt nur sehr begrenzte Ausnahmen vom Grundsatz „Eine betreut, eine zahlt““, erklärte das Ministerium. Eine Ausnahme seien Fälle, in denen die Eltern die Betreuung hälftig aufteilen und im Verhältnis ihrer Einkommen Unterhalt leisten müssen. Diese Regelung will Buschmann beibehalten. Etwa ein Viertel aller minderjährigen Kinder in
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