Der „Rammstein“-Sänger wollte bestimmte Formulierungen in einer Petition gegen Berlin-Konzerte gerichtlich verbieten lassen. Nach Medieninformationen wurde der Antrag zurückgezogen.
In der Petition, die zum jetzigen Zeitpunkt auf 77.935 Unterschriften kommt, wurde die Berliner Politik zur Absage der „Rammstein“-Konzerte im Juli aufgefordert. Zur Begründung heißt es unter anderem: „
entspreche. Demnach sei „die Bezeichnung als ‚Täter‘ eines sexuellen Missbrauchs nicht mit der Behauptung gleichzusetzen, der Antragsteller sei strafrechtlich verurteilt oder müsse sich auch nur gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen.“ . Den Medien wurde verboten, den Verdacht zu erwecken, dass Lindemann an zwei Frauen sexuelle Handlungen ohne deren Zustimmung vorgenommen habe. Zuständig war das beim Thema Verdachtsberichterstattung als streng geltende Landgericht Hamburg.
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