Tausende Selbstständige sind eigentlich abhängig beschäftigt – ohne es zu wissen. Das gilt auch für vermeintlich freiberufliche Fitnesstrainer, zeigt eine Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts München.
Im vorliegenden hatte ein Fitnessstudio seinen Kunden Einzel- und Gruppentraining angeboten. Die Kurse wurden von Fitnesstrainern geleitet, die als freie Mitarbeiter üblicherweise nach vereinbarten Stunden- und Minutensätzen bezahlt wurden.Bei einer Betriebsprüfung stufte die Rentenversicherung die Vereinbarungen von freier Mitarbeit als abhängige Beschäftigung ein und forderte Sozialversicherungsbeiträge nach.
Zwei Gesellschafter-Geschäftsführende haben in einer Zweier-GmbH gleiche Anteile gezeichnet und sind zu Geschäftsführenden bestellt.
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