Rückschlag für die Gegner des LNG-Terminals auf Rügen: Das Bundesverwaltungsgericht hat einen Stopp der Arbeiten abgelehnt. Auch, weil die Gasversorgungskrise wohl noch eine Weile bestehen bleiben könnte.
Das Bundesverwaltungsgericht teilte nun mit, nach summarischer Prüfung ihrer Erfolgsaussichten erweise sich die Klage derzeit als voraussichtlich unbegründet. Der Planfeststellungsbeschluss gehe zu Recht mit Blick auf die kommenden Heizperioden von einem Fortbestand der Gasversorgungskrise aus.
Der Zeitplan für das Terminal ist eng. Noch im kommenden Winter soll das Terminal nach Vorstellungen der Bundesregierung betriebsbereit sein. Sie hält das Terminal in Mukran unter Verweis auf die Energieversorgungssicherheit für notwendig. Kritiker sprechen hingegen von nicht benötigten Überkapazitäten und sehen die Umwelt und den für Rügen wichtigen Tourismus gefährdet.
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