Ab Januar 2024 ändert sich in der Pflege einiges. So gelten dann für einige Pflegeleistungen etwa höhere Beträge. Alle Änderungen im Überblick.
zum 1. Juli angepasst und insbesondere für Menschen ohne Kinder angehoben worden. Den Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge soll die gesetzliche Pflegeversicherung nämlich in zwei Schritten reformiert werden. Der erste Schritt zur Stabilisierung der Finanzgrundlage wurde mit den Änderungen zum 1. Juli 2023 bereits getan und bildet die Grundlage für Schritt Nummer zwei: Leistungsverbesserungen ab Januar 2024.
Während die Änderungen in der Pflege zum 1. Juli 2023 für einige Menschen eher höhere Kosten und Mehrbelastung zur Folge hatten, bedeuten die Änderungen ab 1. Januar 2024 für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor allem Leistungsverbesserungen.zufolge ist das die erste Anpassung bzw. Erhöhung seit 2017. Um sie zu erhalten, müssen Pflegebedürftige aber nichts tun. Wer bereits Pflegegeld bekommt, erhält ab 1.
Um die Finanzierung zu erleichtern, werden die Leistungsbeträge laut dem Bundesgesundheitsministerium ab 1. Juli 2025 in einem neuen gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Damit steht Pflegebedürftigen dann ein Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel fürwird die Einführung des Entlastungsbudgets bereits auf 1. Januar 2024 vorgezogen. Sie bzw. ihre Familien sollen dem Ministerium zufolge nämlich sofort unterstützt werden.