Berlin/Düsseldorf - Auch nach einer vorsorglichen Selbstanzeige der CDU wegen einer Firmen-Spende an den Kölner Kreisverband ist nach Angaben aus der
Auch nach einer vorsorglichen Selbstanzeige der CDU wegen einer Firmen-Spende an den Kölner Kreisverband ist nach Angaben aus der Partei völlig offen, ob die Zuwendung unzulässig war. Die Bundespartei hatte am Dienstagabend auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitgeteilt, dass sie in dem Fall"prophylaktisch" eine Selbstanzeige bei der Bundestagsverwaltung eingereicht habe. Das sei am 28.
Zum derzeitigen Zeitpunkt ergebe sich "kein Korrekturbedarf", betonte der Sprecher der nordrhein-westfälischen CDU. Auch aus der Bundespartei hieß es, die Prüfung sei bisher nicht abgeschlossen, über etwaige Konsequenzen könne man daher keine Auskunft geben. Die Bundestagsverwaltung hatte den Eingang der Selbstanzeige auf dpa-Anfrage bestätigt. Sollte dieunzulässig gewesen sein, müsste die CDU die 50.
"Kontraste" und "Zeit" hatten einen Anwalt des ehemaligen Kölner CDU-Kreisvorsitzenden zitiert, der die Spende als ordnungsgemäß durchgeführt beschrieb. Seinem Mandanten sei kein Fehlverhalten vorzuwerfen, es habe aus deren Sicht auch keine Gegenleistungen gegeben. Die Gerchgroup AG hatte gegenüber den beiden Medien ebenfalls angegeben, es sei mit der Spende keine Gegenleistung verbunden gewesen.
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