Eine Corona-Infektion ist kein Dienstunfall: So hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf heute im Fall von drei Beamtinnen entschieden, die Klage gegen das Land eingereicht hatten. Sie hatten sich offenbar bei der Arbeit mit dem Virus angesteckt.
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat entschieden: Die Corona-Infektion von drei Klägerinnen ausDas Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat sich festgelegt und am Montag die Klage von drei Frauen ausEine Grundschullehrerin aus Hünxe, eine Oberstudienrätin aus Moers und eine Finanzbeamtin aus
hatten gemeint, sie hätten sich beim Arbeiten mit dem Coronavirus infiziert. Die Grundschulpädagogin auf einer Lehrerkonferenz, die Gymnasialkollegin bei zwei Schülern und die Finanzbeamtin bei einem Treffen mit Personalräten.Laut Verwaltungsgericht konnte auch nicht bewiesen werden, dass die Frauen im Dienst - wie zum Beispiel Pflegekräfte - einer besonderen Gefahr ausgesetzt seien. Kontakte zu anderen, betonte die Richterin, gehören zum allgemeinen Lebensrisiko.
Die Klägerinnen leiden ihren Angaben zufolge bis heute unter den Folgen. Eine von ihnen soll seit Ende 2020 krankgeschrieben sein. Das Landsagt, die Corona-Infektionen seien keine Dienstunfälle. Die Klägerinnen hätten sich überall infizieren können.Dieser Ansicht waren bisher bundesweit mehrere Verwaltungsgerichte, unter anderem in Bayreuth, Magdeburg und Sigmaringen. Nur das Verwaltungsgericht Augsburg habe bislang eine Corona-Infektion als Dienstunfall anerkannt.
In diesem Fall ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass eine private Infektion ausgeschlossen werden könne, weil der Beamte ununterbrochen bei der Schulung gewesen sei. Er habe dort bei der Bereitschaftspolizei auch während des Lehrgangs übernachtet.
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