Am 1. Juli startet die Erklärungsfrist für die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Bis Ende Oktober sollen Eigentümer bei der Finanzverwaltung eine Erklärung abgeben. Experten erwarten zahlreiche Widerspruchsverfahren und Prozesse.
In Bayern geht es vor allem um Wohn- und Nutzflächen. In anderen Bundesländern soll auch der Ertragswert bestimmt werden. Der Freistaat akzeptiert auch die Papierform statt der Online-Plattform "Elster.de".Seit 1. Juli läuft die Erklärungsfrist für die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird. Bis Ende Oktober sollen Eigentümer bei der Finanzverwaltung dazu eine Erklärung abgeben, was es in dieser Form noch nicht gab.
Ein Hebesatz von 200 Prozent bedeutet, dass entsprechend doppelt so viel Grundsteuer zu entrichten ist wie in einer Stadt, wo dieser Satz nur 100 Prozent beträgt. Dieses Satzungsrecht sollen Städte und Gemeinden auch im neuen Steuerrecht behalten. Sie bestreiten damit einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen.Bis Ende Oktober sollen die Eigentümer nun selbst Angaben machen, über die Lage des Grundstücks und den Anteil, auf dem ihre Immobilie steht.
Die Berater halten es für unrealistisch, dass alle Eigentümer es in drei Monaten schaffen, die geforderten Infos zu besorgen. Denn im Einzelfall kann das schwierig sein, etwa wenn der Kauf eines Einfamilienhauses schon sehr lange her ist und alte Verträge und Unterlagen nicht die geforderten Daten liefern. Die Steuerberater rechnen bereits mit Fristverlängerungen bis weit ins nächste Jahr hinein.
Anders als im sogenannten Bundesmodell, das die meisten Länder anwenden, interessiert sich die bayerische Staatsregierung nicht für den Ertragswert der Immobilie. Es zählen nur die Flächen des Grundstücks und Gebäudes und eben auch der Wohnort mit seinem Hebesatz.Sind Grundstücks- und Gebäudegrößen mit ihren Anteilen für Wohn- und Gewerbeflächen erst einmal ermittelt, läuft es im Freistaat nach einem festen Schema ab.
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