Ein Arbeitgeber wurde dazu verurteilt, einer Mitarbeiterin Tausende Euro Lohn nachzuzahlen. Sie war suspendiert worden, weil sie keinen Impfnachweis oder Genesenen-Nachweis vorlegte. Das Gericht verweist auf eine Unterscheidung beim Beschäftigungsverbot.
Das Arbeitsgericht Dresden hat die unbezahlte Freistellung der Mitarbeiterin eines Seniorenheims wegen fehlender Corona-Impfung als rechtswidrig eingestuft. Im konkreten Fall ging es um eine Köchin, die ihrem Arbeitgeber im vergangenen Frühjahr keinen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorgelegt hatte. Daraufhin war sie mit Verweis auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht suspendiert worden.
In der Folge habe sie bis Jahresende keinen Lohn mehr erhalten, sagte eine Gerichtssprecherin am Freitag. Das Arbeitsgericht stufte dies als rechtswidrig ein und verurteilte den Arbeitgeber dazu, der Frau den Betrag von mehr als 18.000 Euro brutto nachzuzahlen.Die Kammer vertrete die Auffassung, dass laut Gesetz beim Beschäftigungsverbot unterschieden werden musste - zwischen schon bestehenden Arbeitsverhältnissen und Neueinstellungen, hieß es.
Das Urteil ist den Angaben nach noch nicht rechtskräftig. Die Frist für Rechtsmittel dagegen läuft bis Ende Februar."Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach.
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