Ein verurteilter Straftäter hat Freigang, wenig später ist eine Frau tot. Ist der Mann erneut straffällig geworden? Der Angeklagte streitet es ab. Nun
Im Prozess um eine erstochene Frau hat der Angeklagte, ein im Maßregelvollzug untergebrachter Mann, die Tat zurückgewiesen. Er habe das Opfer während eines Freigangs 2021 weder gesehen noch sei er der Frau begegnet, hieß es in einer Erklärung, die sein Verteidiger zum Prozessauftakt am Landgericht Göttingen am Dienstag vorlas.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 59-Jährigen vor, eine 64-Jährige am Rand eines Maisfeldes im südniedersächsischen Northeim erstochen zu haben. Die Anklage lautet auf Totschlag.Der Verdächtige, der seit 1981 wegen verschiedener Messerangriffe im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter untergebracht ist, soll bei der Tat im September 2021 laut Anklage vermindert schuldfähig gewesen sein.
In der Anklageverlesung machte die Staatsanwaltschaft klar, dass sie den Angeklagten für gefährlich für die Allgemeinheit hält. Er habe an dem Maisfeld mit einer zehn Zentimeter langen Klinge auf die Frau eingestochen und dabei unter anderem ihre rechte Halsschlagader komplett durchtrennt. Insgesamt habe er fünf Mal zugestochen. Die Frau sei unter anderem am Blutverlust gestorben. Den Tod des Opfers habe der Verdächtige zumindest billigend in Kauf genommen.
Der Mann lebte laut Anklage seit Februar 2021 in einer Außenwohngruppe der Maßregelvollzugseinrichtung Moringen . Seit der tödlichen Messerattacke ist der Angeklagte wieder im geschlossenen Vollzug untergebracht. Nach der Tat hatte das zuständige niedersächsische Sozialministerium den Fall geprüft. Demnach gab es keine Hinweise auf Regelverstöße beim Freigang und bei den Lockerungen des Mannes.
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