Fahrerflucht als Ordnungswidrigkeit statt Straftat: Buschmann verteidigt Vorschlag

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Unfallflucht gilt als Straftat, auch wenn niemand verletzt wurde. Der Justizminister möchte das ändern, um Behörden und Gerichte zu entlasten. Dennoch dürfe sich auch künftig »niemand einfach vom Acker machen«.

Nach Ansicht des ADAC würde eine solche Meldestelle eine nachträgliche Schadensmeldung erleichtern. Der Automobilklub begrüßte Buschmanns Zustimmung. »Die Ahndung einer einfachen Unfallflucht als Ordnungswidrigkeit führt nicht zur Schlechterstellung der Geschädigten«, sagte ein ADAC-Sprecher.Versicherer hatten bei Bekanntwerden der Idee angemahnt, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken.

Auch Politiker etwa von CDU und Grünen hatten Zweifel und Kritik an dem Vorschlag geäußert, ebenso der Deutsche Richterbund. Es wäre »rechtspolitisch verfehlt, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort nach reinen Sachschäden zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen«, hatte Geschäftsführer Sven Rebehn der »Augsburger Allgemeinen« gesagt.

Das Justizministerium prüft derzeit auch für andere Straftatbestände wie das Schwarzfahren, ob sie nur noch als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden sollten. »Jahrelang gab es immer nur neue Strafgesetze«, sagte Buschmann jetzt. »Niemand hat ernsthaft die Frage gestellt, ob die alten so noch Sinn machen.« Wann Buschmann einen Entwurf für die geplante Reform des Strafgesetzbuches vorlegen wird, steht noch nicht fest.

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