EuGH - Gerichte müssen Haftmaßnahmen gegen Asylbewerber von sich aus prüfen

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EuGH - Gerichte müssen Haftmaßnahmen gegen Asylbewerber von sich aus prüfen
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In der Europäischen Union müssen Gerichte von sich aus prüfen, ob eine Haftmaßnahme gegen einen Drittstaatsangehörigen oder einen Asylbewerber rechtmäßig ist, der sich illegal im Land aufhält.

Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Diese Pflicht erstreckt sich demnach auch auf Voraussetzungen, die von der betroffenen Person nicht geltend gemacht wurden. Wenn sich herausstelle, dass die Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Haft nicht oder nicht mehr erfüllt seien, sei die betroffene Person unverzüglich freizulassen.

In den konkreten Fällen ging es um Staatsangehörige aus Algerien, Sierra Leone und Marokko, die in den Niederlanden etwa in Zusammenhang mit einer Abschiebung inhaftiert wurden und dagegen klagten. Nach Ansicht des zuständigen Gerichts in Den Haag gab es nach dem Unionsrecht keine Pflicht, alle Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit der Haft von Amts wegen zu prüfen. Dem widersprach nun der EuGH.

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