Eilantrag gegen Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfs teilweise erfolgreich
Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover hat mit Beschluss vom 30. Januar 2023 den Eilantrag der Gesellschaft zum Schutze der Wölfe e.V. gegen eine von der Region Hannover erteilte naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die letale Entnahme des Wolfes mit der Bezeichnung GW950M abgelehnt, soweit er gegen die Genehmigung des Abschusses des Wolfs gerichtet war.
Angesichts der Vielzahl von Nutztierrissen im Großraum Burgdorf, die dem konkreten Wolf zugeordnet werden konnten, sei die Schadensprognose der Region Hannover nicht zu beanstanden, dass auch zukünftig damit zu rechnen sein werde, dass dieser Wolf Weidetiere töte. Zumutbare Alternativen zur Tötung des Wolfs seien nicht ersichtlich.
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