Der Bundestag hat die Rechte behinderter und alter Menschen im Fall von Triage-Entscheidungen gestärkt. Künftig soll maßgeblich die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit ausschlaggebend sein.
Menschen mit Behinderung und alte Menschen sollen bei knappen Behandlungskapazitäten auf Intensivstationen im Falle von Pandemien nicht benachteiligt werden. Dazu hat der Bundestag ein Gesetz zur sogenannten Triage beschlossen. Bei einer Triage legen Ärzte beispielsweise bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten eine Reihenfolge fest, wer zuerst behandelt wird.
Entschieden werden soll dem Gesetz zufolge in einem solchen Fall maßgeblich nach der "aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit" eines Patienten. Andere Kriterien wie das Alter oder eine Behinderung sollen keine Rolle spielen dürfen. "Wer ein Intensivbett benötigt, muss es bekommen – auch in der Pandemie", betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach . "Dafür werden wir uns weiter einsetzen." Dennoch müsse auch "klar sein, dass Menschen mit Behinderungen oder ältere Menschen auch in Zeiten knapper Kapazitäten nicht benachteiligt werden".
Beschlossen wurde auch, dass Krankenhäuser getroffene Triage-Entscheidungen an die zuständigen Landesbehörden melden müssen. Spätestens Ende 2025 soll eine Evaluierung des Gesetzes aus rechtlicher, medizinischer und ethischer Perspektive beauftragt werden.Die Union bemängelte, dass die Regelung nur für Pandemien und nicht für Naturkatastrophen, Krieg oder Terroranschläge gelten soll.
Die AfD sprach von einer Übergriffigkeit des Staates. Das Gesetz sei Ausdruck eines tiefen Misstrauens gegenüber Ärzten, denen mit bürokratischen Regeln die Möglichkeit genommen werden solle, zum Wohl der Patienten zu entscheiden.Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, begrüßte in einer Stellungnahme die Reform, warnte aber auch vor Problemen im Klinikalltag.
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