Brasiliens Ex-Präsident soll Feierlichkeiten zum Nationalfeiertag vergangenen Jahres zu Wahlkampfzwecken genutzt haben. Er darf deshalb bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden.
Dem brasilianischen Ex-Präsidenten Jair Bolsonaro ist in einem zweiten Verfahren erneut das passive Wahlrecht entzogen worden. Der frühere Staatschef darf demnach bis 2030 in kein öffentliches Amt gewählt werden, wie das Oberste Wahlgericht entschied. Es war das zweite Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten des größten Landes Südamerikas.
In dem neuen Verfahren ging es um den Nationalfeiertag im September vergangenen Jahres. Kurz vor der Wahl habe der damalige Präsident Bolsonaro die Feierlichkeiten zu Wahlkampfzwecken missbraucht, urteilte nun das Oberste Wahlgericht. Bei Militärparaden in der Hauptstadt Brasília und Rio de Janeiro wetterte Bolsonaro damals gegen seinen Herausforderer Lula. Die neue Verurteilung verlängert Bolsonaros Sperre für öffentliche Ämter nicht über 2030 hinaus.
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