BGH: Sharehoster und Videoseiten können bei Urheberrechtsverstößen haften Sharehoster Videoplattform
Videoplattformen wie Youtube und sogenannte Sharehoster wie uploaded.net können in Deutschland für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer künftig auf Schadensersatz verklagt werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und neue Verhandlungen zu mehr als einem halben Dutzend Gerichtsverfahren angeordnet.
Der BGH passt seine Rechtssprechung damit auf Vorgabe des Europäischen Gerichtshofs dem EU-Recht an. Bislang hatte der BGH den Grundsatz angewandt, Anbieter solcher Plattformen würden nicht als Täter haften, wenn Nutzer und Nutzerinnen mit hochgeladenen Inhalten gegen das Urheberrecht verstoßen.In zwei vorgelegten Verfahren zum Umgang mit urheberrechtswidrigen Inhalten, dass Betreiber von Online-Plattformen wie YouTube und uploaded.
In Bezug auf den Sharehoster uploaded.net "bestehen gewichtige Anhaltspunkte für die Annahme, dass die Beklagte keine hinreichenden technischen Maßnahmen ergriffen hat", um solche Verstöße zu verhindern,.
In dem seit mehr als zehn Jahren zwischen Youtube und dem Produzenten von Sarah Brightman ausgetragenen Rechtsstreit geht es um Werke der englischen Sängerin, die 2008 auf der Videoplattform gelandet waren. Das Landgericht Hamburg hatte YouTube zunächst, das Oberlandesgericht hatte geurteilt, der Betreiber müsse nicht aktiv prüfen, ob Nutzer geschütztes Material hochladen. Bei den Verfahren gegen uploaded.