Berlin & Brandenburg
Berlin - Berlin tritt der Verfassungsklage Bayerns gegen den Länderfinanzausgleich zusammen mit elf weiteren Bundesländern entgegen. Die Hauptstadt werde einer Prozessgemeinschaft dieser Länder beitreten, um berechtigte, grundgesetzlich garantierte Interessen zu wahren, hieß es am Dienstag nach einer Senatssitzung.
"Das Solidarprinzip hat sich in Deutschland seit Jahrzehnten bewährt", erklärte Finanzsenator Stefan Evers . "Die Klage Bayerns richtet sich direkt gegen die Grundlage des bundesdeutschen Föderalismus - und das, obwohl gerade Bayern in der Vergangenheit erheblich vom Länderfinanzausgleich profitiert hat."
Zuletzt seien die Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Jahre 2020 neu geordnet worden. In diesem Zusammenhang seien erneut die besonderen strukturellen Herausforderungen der Stadtstaaten anerkannt worden, so Evers. "Bayern hat den aktuellen Finanzausgleich selbst mit ausverhandelt und dem Ergebnis zugestimmt.
Im Juli hatte Bayern seine Klage gegen den Finanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Der Freistaat fordert eine Neuregelung, da er inzwischen seit Jahren die mit Abstand größte Last bei dem Ausgleichssystem trägt. Zwischen den 16 Bundesländern wurden im vergangenen Jahr rund 18,5 Milliarden Euro umverteilt. Bayern zahlte davon fast 9,9 Milliarden Euro ein. Baden-Württemberg zahlte der Abrechnung des Bundesfinanzministeriums zufolge knapp 4,5 Milliarden Euro, aus Hessen flossen 3,25 Milliarden Euro. Rund 814 Millionen Euro steuerte Hamburg bei, etwa 107 Millionen Euro Rheinland-Pfalz. Elf Länder profitierten hingegen von Zahlungen aus dem Ausgleich.
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