Verbale Entgleisungen können in tödliche Gewalt übergehen. Das ist eine der Lehren aus der Geschichte. Heute geht der Staat nicht weit genug. Ein Gastkommentar.
Wolfgang Benz ist Historiker. Er lehrte von 1990 bis 2011 an der Technischen Universität Berlin und leitete das zugehörige Zentrum für AntisemitismusforschungGewiss hat es keinen Einfluss auf die Entscheidung des Gerichts gehabt, dass ein notorischer Rassist zur Verhandlung seine Gefolgschaft aufbot und mit fahnenschwenkenden grölenden Barden im entsprechenden Outfit erschien, die unter Gebrüll Einlass in den Gerichtssaal begehrten.
Der Historiker, der eine Aufgabe darin sieht, dem regelmäßig so fatalistisch wie lustvoll beschworenen, scheinbar bevorstehenden Untergang der zweiten deutschen Demokratie Argumente entgegenzuhalten, beobachtet fassungslos die Erosion politischer Kultur. Trotzdem: keine falschen Parallelen.
Angesichts rechten Wutgebrülls gegen Demokratie, Sitte und Anstand besteht kein Grund zur Hysterie. Aber es gibt Irritationen über den Grad der Verrohung der Gesellschaft und über mangelnde Abwehr. Die Bundesregierung sucht – zu Recht – nach Möglichkeiten, Hassreden und Gewaltpropaganda in den sozialen Medien, wenn nicht zu unterbinden, so doch zu ahnden. Wie der Chebli-Prozess zeigt, braucht es die Anonymität zum Schutz der Hetzer und Brandstifter jedoch gar nicht.
Der Blick zurück nach Weimar kann deshalb hilfreich sein, gerade wenn er nicht zur schnellfertigen Denunziation des derzeitigen Zustands unserer Demokratie erfolgt; sondern zeigt, wie rasch verbale Beleidigung in tödliche Gewalt übergeht. Genau vor 100 Jahren, vom 19. Januar bis 12. März 1920 kämpfte vor dem Landgericht in Moabit der damalige Reichsfinanzminister Matthias Erzberger um seine Ehre und seine politische Zukunft.
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