BERLIN (dpa-AFX) - Knapp zwei Jahre nach der Einführung eines sogenannten Minderungsrechts, auf dessen Basis Internetkunden bei schlechtem Festnetz weniger Geld zahlen müssen, werten Verbraucherschützer
die Regelung als Papiertiger. Durch die damalige Gesetzesänderung seien Verbraucher nicht besser geschützt und die theoretisch hinzugewonnenen Kundenschutzrechte seien praktisch nur schwer umsetzbar, heißt es in einem Schreiben des Verbraucherzentrale Bundesverbandes . Um die Situation zu verbessern, fordert der Verband eine pauschales Reduktion des Tarifes um 15 Euro pro Monat - und zwar so lange, bis das Defizit behoben ist.
Diese Unklarheit ärgert die Verbraucherschützer."Anbieter berechnen die Minderungshöhe intransparent und zu gering, gewähren unter Umständen gar keine Minderung oder Sonderkündigung", heißt es in dem Schreiben des vzbv. Die Liste der Hürden und der Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern sei lang. In einer Gesetzesreform sollte es erhebliche Nachbesserungen geben, fordert der Verband.
Nutzen die Verbraucherinnen und Verbraucher überhaupt ihren neuen Rechtsanspruch? Zahlen der Netzagentur sind ernüchternd: Zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 begannen rund 108 000 Internetnutzer die nötige Messkampagne, aber nur 29 000 von ihnen schlossen sie ab und bekamen dann in fast allen Fällen bescheinigt, dass ihnen Preisminderung zusteht.
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