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München - Im Streit um das Dieselfahrverbot in München geht es erneut vor Gericht. Nachdem die Stadt die eigentlich für Oktober geplante Verschärfung der Regelung vorerst ausgesetzt hat, haben die Deutsche Umwelthilfe und der Verkehrsclub Deutschland beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Klage eingereicht, wie sie am Mittwoch mitteilten. Das Gericht bestätigte den Eingang.
Eigentlich hätte das Dieselfahrverbot in Teilen Münchens ab Oktober auch auf Fahrzeuge der Abgasnorm Euro 5 ausgeweitet werden sollen. Dies war Teil eines im vergangenen Jahr geschlossenen Vergleichs der Stadt mit der DUH und dem VCD, der Klagen wegen der Überschreitung von Grenzwerten beendet hatte.
Die Stadt begründet die im September beschlossene Aussetzung der Verschärfung mit deutlich gesunkenen Messwerten beim Schadstoff Stickstoffdioxid. Mit 43 Mikrogramm pro Kubikmeter sei er im ersten Halbjahr deutlich geringer gewesen, als bei der Aufstellung des Plans angenommen, hieß es am Mittwoch vom Referat für Klima- und Umweltschutz. "Im Sinne der Verhältnismäßigkeit" wolle man die Mittelwerte für das gesamte Jahr abwarten.
DUH-Chef Jürgen Resch kritisierte die Aussetzung der Verschärfung dagegen als "durchschaubares Wahlkampfmanöver". "Sollte die Stadt München nicht unverzüglich wieder einen wirksamen Luftreinhalteplan in Kraft setzen, werden wir sie zum Schutz der Menschen in München durch Gerichte dazu zwingen." Die Prognosen der Stadt kritisierte er als "geschönt".
München reiße seit 13 Jahren die Grenzwerte, kritisierte Michael Müller-Görnert vom VCD. "Letztes Jahr hat die Stadt erstmals ein Konzept ausgearbeitet, das ernsthaft half, die Vorgaben einzuhalten. Dass dieses Konzept nun wieder im Mülleimer landet, ist nicht nur rechtswidrig, sondern auch fahrlässig."
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