Astrazeneca: Gericht weist Corona-Impfschaden-Klage zurück – das ist die Begründung

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Eine Zahnärztin verlor nach einer Corona-Impfung ihr Gehör und klagte vergebens. Denn laut dem Landgericht Mainz ist der erlittene Schaden bei der Frau geringer als der Nutzen für die Allgemeinheit.

Auch ein Problem durch eine „etwaigen unzureichende Arzneimittelinformation“ sehen die Richter nicht: Bei der Klägerin habe kein Entscheidungskonflikt vorgelegen. Die Kammer sei nicht überzeugt, dass sich die Klägerin beim Wissen um das mögliche Risiko von Blutgerinnseln sowie eines plötzlichen Hörverlustes nicht hätte impfen lassen.

Die Zahnärztin hatte in ihrer Klage gegen den Impfstoffhersteller Astrazeneca ein Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro gefordert. Nach ihrer Impfung im März 2021 habe sie einen kompletten Hörverlust erlitten, hatte die Frau in dem Zivilprozess ausgesagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwalt der Klägerin hatte am Montag bereits angekündigt, die nächste Instanz beim Oberlandesgericht Koblenz anzurufen.

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