Es wurde viel darüber diskutiert. Die Arbeitszeiterfassung erhitzte die Gemüter in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts beendet nun die Debatte.
Die Präsidentin des höchsten deutschen Arbeitsgerichts, Inken Gallner, begründete die Pflicht von Arbeitgebern zur systematischen Erfassung der Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten am Dienstag in Erfurt mit der Auslegung des deutschen Arbeitsschutzgesetzes nach dem sogenannten Stechuhr-UrteilFachleute rechnen damit, dass das BAG-Grundsatzurteil weitreichende Auswirkungen auf die bisher in Wirtschaft und Verwaltung tausendfach praktizierten...
haben kann, weil damit mehr Kontrolle nötig ist. Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz müssen bisher nur Überstunden und Sonntagsarbeit dokumentiert werden, nicht die gesamte Arbeitszeit.