Seit einigen Jahren haben die Parteien 25 Millionen Euro mehr vom Steuerzahler bekommen. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Das war verfassungswidrig.
– damals allesamt Oppositionsparteien – Recht. Diese hatten die Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung überprüfen lassen. Auch wenn sie selbst genauso von der Erhöhung profitieren, hielten sie das Plus für unverhältnismäßig und fürchteten den Eindruck einer Selbstbedienung.
Hintergrund des Verfahrens sind zwei Grenzen für den staatlichen Anteil der Parteienfinanzierung. Diese wurde nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1992 neu geregelt. Die AfD hatte ebenfalls in geklagt. Sie kritisiert, die große Koalition habe das Gesetz in so kurzer Zeit beschlossen, dass keine Zeit für Oppositionsarbeit geblieben sei. Das Gericht will sein Urteil hierzu um 14 Uhr verkünden.2018 hatte der Bundestag die satte Aufstockung mit Stimmen von Union und SPD beschlossen. Die Begründung der Parteien waren damals in erster Linien die wachsenden Herausforderungen durch die Digitalisierung wie Hackern, Fake News und Datenschutz im Netz.
Wie viel Geld Parteien vom Staat bekommen, hängt vor allem davon ab, wie sie bei den letzten Wahlen abgeschnitten haben. Die staatlichen Mittel werden an die Teuerungsrate angepasst, steigen so regelmäßig. Andere Einnahmequellen sind beispielsweise Mitgliederbeiträge und Spenden. Eine absolute Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung legt die Summe fest, die an alle anspruchsberechtigten Parteien ausgezahlt wird. Hierum ging es in dem Verfahren in Karlsruhe.
Da aus dem Grundgesetz ein Verbot überwiegend staatlicher Parteienfinanzierung abgeleitet wird, darf der staatliche Anteil aber nicht jenen überschreiten, den Parteien selbst erwirtschaften - etwa über Mitgliederbeiträge und Spenden. Das ist die relative Obergrenze.
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