Amazon.coms Bestpreisklausel bleibt, US-Klage abgewiesen AMZN Wettbewerb
Die Klausel benachteilige nicht nur die Händler, sondern auch Verbraucher ungebührlich, meint die Staatsanwaltschaft des District of Columbia. Amazon verlange bis zu 40 Prozent Gebühren von Dritthändlern. Diese Gebühren würden natürlich in die Preise einkalkuliert.
Amazon hingegen meint, dass der Druck zu niedrigeren Preisen Verbrauchern zum Vorteil gereiche: "Amazon ist stolz auf die Tatsache, dass wir niedrige Preise für die breiteste Auswahl bieten", sagte ein Sprecher gegenüber heise online letztes Jahr, "Wie jedes Geschäft behalten wir uns vor, Angebote nicht hervorzuheben, die nicht kompetitiv bepreist sind.
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